INFORMATIONEN SCHADEN NUR DEM, DER SIE NICHT HAT
"Alles beginnt mit dem ersten Schritt."
Schritt 1: Bedarfsermittlung und Bestandsaufnahme
Die Qualität des Ergebnisses einer Beratung und der Empfehlungen des Beraters werden ganz wesentlich bestimmt durch die vor Durchführung einer Beratung zu erfolgenden Analyse der aktuellen persönlichen Situation des zu Beratenden, dessen Möglichkeiten sowie individuellen Bedarfs.
Bei Aufnahme einer derartigen Bestands-Analyse müssen die Prioritäten der Versorgungsziele des zu Beratenden, die für seine Person und Lebenssituation relevanten Themen und die anzustrebenden Größen zur Deckung dessen Bedarfs geklärt werden.
Ergänzend muß aufgenommen werden, welche vertraglichen Situationen für die jeweiligen Bedarfsaspekte bereits bestehen und welche Vorkehrungen in welcher Form der zu Beratende zur Deckung seines Bedarfs bereits getroffen hat.
Schritt 2: Auswertung
Es gilt zu entscheiden, welche bedarfsbezogenen Sachverhalte des zu Beratenden in die Themenliste für die nachfolgenden Beratungen aufzunehmen und mit ihm 'abzuarbeiten' sind.
Dabei ist die angewandte Systematik aufeinander gründender Bedarfsstufen folgende:
Zuallererst ist der Grundbedarf mittels aller Maßnahmen, die eine Inanspruchnahme des sozialen Sicherungssystems überflüssig machen, zu decken. Die Zielsetzung ist die finanzielle Absicherung von Einkünften oberhalb des wirtschaftlichen Existenz-Minimums und der staatlichen Grundsicherung für die Gegenwart (Absicherung der Arbeitskraft) und Zukunft (Absicherung der Altersversorgung).
Darauf aufbauend ist der Erhalt des Lebensstandards mit allen Maßnahmen, die der Sicherung des vorhandenen Einkommens, dem Schutz der geschaffenen Vermögenswerte und der Vorsorge für Ersatzbeschaffungen dienen, zu gestalten.
Schließlich und übergeordnet ist die Verbesserung des Lebensstandards mit Hilfe aller Maßnahmen zur wirtschaftlichen Verwirklichung der finanziellen Ziele und Wünsche des zu Beratenden oberhalb dessen aktuellen Lebensstandards strategisch zu entwerfen.
Schritt 3: Dokumentation und Beratung/en
Die Ergebnisse der themenspezifischen Auswertungen werden jeweils in einer Expertise ähnlich eines Gutachtens schriftlich dokumentiert. Je nach ausgewertetem Themenbereich erarbeiten wir die Maßnahmenpläne der
Diese Ausarbeitungen mit den von uns formulierten Beratungsempfehlungen zur zielführenden Umsetzung der darin aufgezeigten themen- und bedarfsspezifischen Maßnahmen dienen dann als Handbücher für nachfolgende Beratungen sowie die mittel- bis langfristige Betreuung des Beratenen durch uns bei dessen Umsetzung dieser Empfehlungen.